Gewässerrandstreifen
Vorabveröffentlichung der Karten des südlichen Landkreises Regensburg
Die Kartenentwürfe der Gewässerrandstreifenkulisse stehen für alle Gemeinden im südlichen Landkreis Regensburg vorab, ab dem 13.01.2025, zur Information zur Verfügung. Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2026, nach Abschluss des gesamten Landkreises und der Stadt Regensburg, durch das Landesamt für Umwelt im UmweltAtlas Bayern.
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Die schriftlich bestätigten Änderungen an der Gewässerrandstreifenkulisse im südlichen Landkreis werden erst mit dem Abschluss der Kulisse der Gewässerrandstreifen für den nördlichen Landkreis Regensburg und der Stadt Regensburg veröffentlicht, d.h. wenn diese abgeschlossen sind.
Online-Informationsveranstaltung zur Vorveröffentlichung der Kulisse der Gewässerrandstreifen im südlichen Landkreis Regensburg vom 16.01.2025
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Unsere Flüsse, Bäche und Seen sind sensible Ökosysteme. Sie zu schützen und in ihrer hohen Qualität zu bewahren, ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. In den vergangenen Jahrzehnten sind Äcker und gartenbauliche Nutzungen immer näher an die Gewässer herangerückt. Der wirtschaftliche Gewinn durch die zusätzliche Fläche wurde dabei zum Nachteil für die Gewässer. Offener Boden, Pflanzenschutzmittel und Dünger gelangen schnell und ohne Puffer in Flüsse, Bäche und Seen und schädigen die dort lebenden Tier- und Pflanzengesellschaften.
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Ein-haltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Nähere Informationen zu den Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre, die unten über den Link zur Information zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" geöffnet werden kann.
Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.




Die Gewässerrandstreifenkulisse für die Gewässer 1. und 2. Ordnung in den Landkreisen Cham, Neumarkt und Regensburg sowie in der Stadt Regensburg steht fest. Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat auch die Begehungen und Einstufungen der Gewässer 3. Ordnung im Landkreis Cham hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG, abgeschlossen. Von Dezember 2020 bis März 2023 wurden rund 2600 km Gewässer III. Ordnung kartiert. Die Ergebnisse sind seit dem 01.07.2023 rechtskräftig. Alle Ergebnisse sind im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt veröffentlicht, der über den Link unten zur Lageinformation zu erreichen ist.
Sollten Sie in der Kulisse fehlende Gewässer oder anderweitigen Änderungsbedarf entdecken, bitten wir um schriftliche Mitteilung mit Begründung, Gemarkung und Flurstücksnummer an gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de. Die Anmerkungen werden von uns geprüft und etwaige Änderungen immer zum 01.07. veröffentlicht.
Derzeit erheben wir die Gewässerrandstreifen für die Gewässer 3. Ordnung im Landkreis Regensburg und in der Stadt Regensburg. Im Anschluss daran findet die Begehung der Gewässer des Landkreises Neumarkt i.d.Opf. statt.
Bei jedem eindeutig als natürlich identifizierbaren Gewässer muss ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern pro Ufer allerdings schon bereits jetzt eingehalten werden. Die Einstufung der Gewässerrandstreifen-kulisse beinhaltet keine wasserrechtliche Prüfung etwaiger früherer Gewässerveränderungen. Die vorgefundenen Verhältnisse werden als legal angenommen. Die Einstufung ersetzt ausdrücklich keine wasserrechtlichen Verfahren oder Gestattungen.