Pflanzungen im Landkreis Cham
An mehreren Fließgewässern im Landkreis Cham wurden im Herbst 2022 und Frühjahr 2023 abschnittsweise standorttypische Ufergehölze gepflanzt: - am Chamb zwischen der Grenze zur Tschechischen Republik und Kleinaign - am Biberbach bei Steinlohe - am Quadfeldmühlbach bei Cham - am Regen bei Blaibach
Warum sind Ufergehölze wichtig?
An den betroffenen Gewässerabschnitten wachsen aktuell nur wenige Ufergehölze. Ursprünglich waren der Großteil der Bäche in Deutschland sommerkühle und sauerstoffreiche Waldgewässer. Die darin lebenden Gewässerorganismen sind entsprechend daran angepasst und reagieren sensibel auf höhere Wassertemperaturen und damit verbundenen geringeren Sauerstoffgehalt. Fische und Kleinlebewesen im Gewässer, die für die genannten Fließgewässer normalerweise typisch wären, finden deshalb dort aktuell keinen geeigneten Lebensraum vor. Durch den Klimawandel wird sich die Erwärmung des Wassers und die Verschlechterung der Lebensbedingungen für Gewässerorganismen in Zukunft voraussichtlich noch verstärken. Die Beschattung durch Ufergehölze verringert die Erwärmung des Gewässers und wirkt damit Sauerstoffmangel im Gewässer entgegen, der in den Sommermonaten auftreten kann. Sie reduziert das Algenwachstum und damit die Verkrautung des Gewässers. Einhängende Wurzeln und Äste, sowie anfallendes Totholz bieten einen Lebensraum für Fische und Kleinlebewesen im Wasser. Standortgerechte Ufergehölze stabilisieren zudem auf natürliche Weise das Ufer. Der Gehölzsaum verringert auch Stoffeinträge ins Gewässer. Darüber hinaus sind die Ufergehölze auch an Land wichtige Lebensräume. Sie bereichern das Landschaftsbild und vernetzen Biotope entlang des Gewässers. Das Kleinklima wird verbessert, extreme Temperaturen durch Beschattung und Windschutz ausgeglichen. Durch Reduzierung des Kohlendioxids in der Luft leisten gehölzbestandene Uferstreifen auch einen Beitrag zum Klimaschutz.
Rechtliche Grundlagen
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert den "guten ökologischen Zustand" der Oberflächengewässer bis 2027. Dieses Ziel wird an oben genannten Gewässern aktuell nicht erreicht. Unter anderem fehlen Lebensräume für Fische und Kleinlebewesen im Gewässer, aufgrund des strukturarmen Gewässerbetts und der erhöhten Wassertemperatur. Die Pflanzung von Ufergehölzen ist somit eine notwendige Maßnahme zur Erreichung des "guten ökologischen Zustands". Die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, ist Teil der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung oberirdischer Gewässer (§39 WHG).



