Vorabveröffentlichung der Gewässerrandstreifen-Kulisse
Landkreis Cham

Die Begehungen und Einstufungen der Gewässer im Landkreis Cham durch das Wasserwirt-schaftsamt Regensburg, hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG, sind abgeschlossen. Seit Dezember 2020 wurden rund 2600 km Gewässer III. Ordnung kartiert.

Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Karten dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Bearbeitungsstand handelt. Die dargestellte Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:10.000 und kann somit die genaue Lage der Gewässer häufig nicht abbilden. Unten aufgeführte Karten dienen lediglich als Information, ob es sich um ein gewässerrandstreifenpflichtiges Gewässer handelt. Die endgültige Gewässerrandstreifenkulisse wird zum 01.07.2023 rechtskräftig im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt veröffentlicht.

Während der Vorveröffentlichung können noch Rückmeldungen und Anfragen an das Was-serwirtschaftsamt in einem Zeitraum von 4 Wochen vom 06.03.2023 bis 03.04.2023 gestellt werden. Diese sind in schriftlicher Form oder per Mail bitte an gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de zu senden und mit einer Begründung vorzulegen, Gemarkung und Flurstücksnummer sollten angegeben werden.

Bei jedem eindeutig als natürlich identifizierbaren Gewässer muss ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern pro Ufer allerdings bereits jetzt eingehalten werden.

Online-Informationsveranstaltung zur Vorveröffentlichung der Gewässerrandstreifen-Kulisse vom 21.03.2023

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