Gewässerrandstreifen

Unsere Flüsse, Bäche und Seen sind sensible Ökosysteme. Sie zu schützen und in ihrer hohen Qualität zu bewahren, ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. In den vergangenen Jahrzehnten sind Äcker und gartenbauliche Nutzungen immer näher an die Gewässer herangerückt. Der wirtschaftliche Gewinn durch die zusätzliche Fläche wurde dabei zum Nachteil für die Gewässer. Offener Boden, Pflanzenschutzmittel und Dünger gelangen schnell und ohne Puffer in Flüsse, Bäche und Seen und schädigen die dort lebenden Tier- und Pflanzengesellschaften. Mit dem Volksbegehren Artenvielfalt "Rettet die Bienen" und das folglich überarbeitet Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) wurde zum 1. August 2019 nun erstmals ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer und Natur in Bayern eingeführt. Derzeit erheben wir die Gewässerrandstreifen im Landkreis Regensburg. Im Anschluss daran findet die Begehung der Gewässer des Landkreises Neumarkt i.d.Opf. statt.

Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre.

Die Begehungen und Einstufungen der Gewässer im Landkreis Cham durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG, sind abgeschlossen. Von Dezember 2020 bis März 2023 wurden rund 2600 km Gewässer III. Ordnung kartiert.

Die Ergebnisse sind seit dem 01.07.2023 rechtskräftig im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt veröffentlicht.

Sollten Sie in der Kulisse fehlende Gewässer oder anderweitigen Änderungsbedarf entdecken, bitten wir um schriftliche Mitteilung mit Begründung, Gemarkung und Flurstücksnummer an gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de. Die Anmerkungen werden von uns geprüft und etwaige Änderungen immer zum 01.07. veröffentlicht.

Bei jedem eindeutig als natürlich identifizierbaren Gewässer muss ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern pro Ufer allerdings bereits jetzt eingehalten werden.

Online-Informationsveranstaltung zur Vorveröffentlichung der Gewässerrandstreifen-Kulisse vom 21.03.2023

Wasserwirtschaft Bayern

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