Auf Antrag des Wasserwirtschaftsamtes hat das Landratsamt Regensburg im April 2015 die vorläufige Sicherung der Planungsumgriffe vorgenommen; so werden diese für einen festgelegten Zeitraum von konkurrierenden Nutzungen freigehalten.
Innerhalb dieser Grenzen werden u.a. die Abstandsflächen zu den Siedlungen, die Deiche samt den Deichhinterwegen, die zu flutenden Flächen und etwaige Bauwerke zur Grundwasserregulierung geplant.
Gesamtüberblick Projektablauf
Zeitplan Grundwassermodell
Zeitplan Objektplanung
Zeitplan Umweltplanung
Vorplanung der Raumordnung
Die Ausplanung eines Projektes untergliedert sich in mehrere Planungsstufen. In der ersten Stufe, der sogenannten Vorplanung, wird ein konzeptioneller Entwurf vorbereitet. Ziel ist die Gegenüberstellung von mehreren Varianten. Untersucht werden im Wesentlichen die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten.
Vorrangig wird vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg derzeit die Untersuchung der Grundwassersituation behandelt. In diesem Zusammenhang werden mehrere Arbeitsschritte nötig.
Im Bereich "Objektplanung" werden zunächst mehrere Varianten entwickelt. Dabei werden unter anderem verschiedene Möglichkeiten für den Deichverlauf (Trassenvarianten) und für die Position der Ein- und Auslassbauwerke untersucht. Damit wird erst der Umgriff der Flutpolder festgelegt.
Bereits beim Variantenvergleich sollen nach Möglichkeit Eingriffe in naturschutzfachlich wertvolle Flächen verhindert werden. In der "Umweltplanung" wird abgeprüft, wo solche Flächen sind und inwiefern ein notwendiger Eingriff kompensiert werden könnte. Der Ausgleichsbedarf wird abgeschätzt.
Erst wenn einzelne Varianten erarbeitet wurden, kann deren Auswirkung auf die Grundwassersituation untersucht werden. Der Bereich Objektuntersuchung und der Grundwassermodellierer arbeiten eng zusammen. Im "Grundwassermodell" werden die Varianten aus der Objektuntersuchung in das Modell eingearbeitet. Die Trasse wird ggf. den Erfordernissen an das Grundwasser angepasst, so dass negative Beeinträchtigungen ausbleiben. Z.B. ist es denkbar, die Trasse in einigem Abstand von Ortschaften verlaufen zu lassen, um dazwischen Brunnengalerien anzuordnen.
Zusätzlich zu den Auswirkungen von Flutpoldern wird auch die Auswirkung des Donauausbaus auf die Grundwassersituation separat überprüft.
Alle drei Planungsleistungen greifen ineinander.
Untersuchung der Grundwassersituation und Auswirkungen der Flutpolder auf das Grundwasser (Simultec AG, tewag GmbH): November 2015 bis November 2017
Umweltplanung (ifuplan): Februar 2016 bis April 2017
Objektplanung Eltheim und Wörthhof: (Dorsch, Unger Ingenieure, CDM Smith Consult): Februar 2016 bis Dezember 2017
Raumordnungsverfahren (ROV)
Raumordnungsverfahren werden für große Vorhaben durchgeführt, die Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinaus haben. Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob ein Projekt mit den Zielen und Vorgaben der Landes- und Regionalplanung vereinbar ist.
Die Belange des Umweltschutzes spielen dabei eine große Rolle. Beteiligt werden die berührten Gemeinden und Landkreise, die regionalen Planungsverbände, betroffene Behörden, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften wie der Bayer. Bauernverband, Unternehmen sowie die anerkannten Naturschutzverbände wie der Bund Naturschutz. Die Bürger werden über die Gemeinden eingebunden.
Im Raumordnungsverfahren werden verschiedene Varianten untersucht und bewertet.
Im Fall des Polderstandorts Katzau bei Ingolstadt wurde das Raumordnungs- verfahren bereits abgeschlossen. Hier wurden drei Varianten untersucht. Die Bewertung ergab, dass die Belange der betroffenen Bevölkerung und das Ziel der Planung die Variante B am besten vereint. Diese wird daher weiterverfolgt.
Das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Flutpolder Wörthhof" im Landkreis Regensburg wurde von der Regierung der Oberpfalz am 11.01.2023 eingeleitet. Dabei werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten überprüft.
Nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird eine raumverträgliche Variante ausgeplant. Die Planungstiefe erhöht sich, z.B. werden detaillierte Pläne zu den Bauwerken erarbeitet.
Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren sind vergleichbar mit Baugenehmigungsverfahren. Beide Verfahren haben die Erteilung von Baurecht zum Ziel. Dies geschieht im Baugenehmigungsverfahren mit der Erteilung der Baugenehmigung, im Planfeststellungsverfahren mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Der Planfeststellungsbeschluss stellt also die "Baugenehmigung" für das beantragte Vorhaben dar.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens findet eine direkte Einbindung der Öffentlichkeit statt. Die Pläne werden öffentlich ausgelegt.
Bau
In der Bauphase wird das Vorhaben entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. Vor Umsetzung des Bauvorhabens müssen detaillierte Ausführungsplanungen wie Schalungspläne, Bewehrungspläne etc. ausgeplant werden.
Kofinanzierung
Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)