Wasserwirtschaftsamt
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Trinkwasserschutz

Sorgfalt bedeutet Zukunft

In ein Wasserglas fließt klares Trinkwasser. + Frisches Trinkwasser

Trinkwasser aus dem Hahn, stets frisch und naturrein - ein Gut, das sich nicht von allein erhält. Denn wo Menschen leben, wirken sie auch auf den Untergrund ein, der unsere Trinkwasservorräte birgt und schützt. Und so bringen sie ihm Gefahren, auch fürs Grundwasser: Sie schwächen die Filterschichten, zumal beim Bauen. Und wenn einmal gefährliche Stoffe auslaufen, wie Lösemittel oder Benzin, ist der schützende Boden schnell überfordert.

Blockbild mit stilisierter Landschaft; darin dargestellt die möglichen Gefahrenquellen für das Grundwasser + Fast alle Gefahren für unser Grundwasser resultieren aus einer Verletzung der Schutzschicht und/oder einer Überforderung seiner natürlichen Reinigungskraft durch punktuelle und flächenhafte Verschmutzungen.

Unser tägliches Handeln braucht stets auch unsere Sorgfalt. Überall im Land. Das ist die "Grundsicherung".

Ein "Plus" an Vorkehrungen braucht unser Trinkwasser dort, wo der natürliche Schutz alleine nicht mehr ausreicht, um Gefahren abzuwehren: Einmal dort, wo die Schutzschichten fürs Grundwasser zu dünn oder zu durchlässig sind; und meist auch im Nahbereich der Quellen oder Brunnen, wo für eine natürliche Gefahrenabwehr zu wenig Raum und Zeit bleibt. Solche hochempfindlichen Bereiche werden zu Wasserschutzgebieten. Dort kommen zu den allgemeinen Regeln noch einige spezielle hinzu.

Regeln stützen unsere persönliche Vorsorgefähigkeit und Eigenverantwortung und vernetzen sie zu einer gesellschaftlichen Leistung für uns und unsere Urenkel.

Die Regeln sind einerseits rechtlich festgelegt - z. B. in den Wassergesetzen und Fachverordnungen, die überall im Land gelten. Regeln zum Boden- und Grundwasserschutz gehören andererseits auch zur Fachkunde der einzelnen Branchen - z. B. bei Industriebetrieben oder in der Landwirtschaft.

Blockbild mit stilisierter Landschaft und Wasserschutzgebietsgrenzen + Wasserschutzgebiete - Der beste Schutz für unser Trinkwasser

In den Grundwassereinzugsgebieten der Trinkwassergewinnungen werden die empfindlichsten Bereiche außerdem noch durch eine spezielle Rechtsverordnung gesichert: Hier gelten besondere Vorsorgen gegenüber gefährlichen Stoffen und risikoträchtigen Einrichtungen. Diese Wasserschutzgebiete sind also nur die örtlich nötige Ergänzung des Trinkwasserschutzes, Grundlage ist immer der allgemeine Grundwasserschutz in der Fläche.

Wasserschutzgebiete - Drei Schutzzonen für das Trinkwasser

Wasserschutzgebiete umfassen den empfindlichsten Teil des Grundwassereinzugsgebietes der Brunnen und Quellen. Die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes, Fließrichtung und Geschwindigkeit sind ausschlaggebend für Größe und Lage eines Wasserschutzgebietes.

Nach sorgfältiger Auswertung hydrogeologischer Untersuchungen werden um die Wasserfassung herum drei Zonen ausgewiesen (siehe Blockbild oben).

Die Risiken für das Trinkwasser sind je nach Entfernung zum Brunnen und Wirksamkeit der Deckschichten unterschiedlich groß. Je weiter eine Fläche vom Brunnen entfernt ist, desto geringer sind meist die Einschränkungen der Nutzungen.

Die "Weitere Schutzzone" (Zone III)
bietet Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen, z.B. durch Chemikalien, im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. Sie ermöglicht auch eine ausreichende Reaktionszeit bei Unfällen. Bei großen Wasserschutzgebieten kann die Zone III in eine Zone IIIA und eine Zone IIIB aufgeteilt sein - mit unterschiedlichen Geboten und Auflagen.

Die "Engere Schutzzone" (Zone II)
stellt vor allem den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Deshalb dürfen hier z.B. auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden eindringen. Die Zone II muss so groß sein, dass das Grundwasser von der Außengrenze bis zu den Brunnen oder Quellen 50 Tage im Untergrund unterwegs ist, da es in dieser Zeit von Krankheitserregern ausreichend gereinigt wird.

Der "Fassungsbereich" (Zone I)
schützt die Brunnen und Quellen sowie ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. Diese Fläche wird deshalb eingezäunt.

Belastungen des Grundwassers mit Nitrat oder Pflanzenschutzmitteln lassen sich nicht durch kleinräumige Maßnahmen in Wasserschutzgebieten abstellen, sondern nur durch einen flächendeckenden Ansatz: Die Regeln sind überall im Land konsequent zu beachten!

Ist gar eine Trinkwasserversorgung betroffen, so ist die Sanierung besonders dringlich. Um den Erfolg zu beschleunigen, versuchen die Wasserversorgungsunternehmen, mit den Landwirten in den Grundwassereinzugsgebieten gezielte Kooperationsvereinbarungen abzuschließen: Konkrete Vorgaben für eine grundwasserschonende Landwirtschaft versehen sie daher mit finanziellen Anreizen.

Fazit: Trinkwasserschutz darf nicht erst im Wasserschutzgebiet beginnen !

Übersichtskarte mit den bayerischen Wasserschutzgebieten (als grüne Flächen eingezeichnet): Auf ca. 4 % der Fläche Bayerns ist unser Grundwasser durch Wasserschutzgebiete besonders geschützt. + Auf ca. 4% der Fläche Bayerns ist unser Grundwasser durch Wasserschutzgebiete (grüne Flächen) besonders geschützt.

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