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Verhalten im Notfall - Müllablagerungen
Müll kann wegen der darin enthaltenen Schadstoffe zu einer Verunreinigung des Grundwassers führen.
Wenn Sie wilde Müllablagerungen feststellen, informieren Sie umgehend die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder Landratsamt, bei offensichtlicher Gefahr, sofort die Polizei. Diese zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate und übernimmt ggf. die Ermittlung.
Für den Vollzug des Abfallrechts ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig.Umweltgefährdende Abfallbeseitigung ist eine Straftat !

