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Verhalten im Notfall - Fischsterben
Sehen Sie tote Fische im Wasser treiben, melden Sie dies bitte umgehend der Polizei ! Diese ist am schnellsten vor Ort und zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate.
Teilen Sie prinzipiell Gewässerverunreinigungen der Polizei mit. Die Polizei übernimmt die Ermittlungen.
Gewässerverunreinigung ist ein Straftatbestand gem. § 324 StGB !
Das Wasserwirtschaftsamt berät die Polizei fachlich, übernimmt die Wasseranalytik, veranlasst Fischuntersuchungen und erstellt ein Gesamtgutachten.
