Organisation im Katastrophenfall
Nicht alles, was man landläufig eine Katastrophe nennt ist auch eine Katastrophe im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes. Dort wird der Katastrophenfall daran geknüpft, dass es sich um ein Ereignis handelt,
- Bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und
- Bei dem die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.
Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern.
Entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung einer Katastrophe ist eine rasch aufgebaute und wirksame Einsatzleitung durch die Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutzbehörde. Daher sind die Organisationsstrukturen im Katastrophenfall bereits klar vorgegeben. Die Einsatzleitung im Katastrophenfall gliedert sich in drei Führungsebenen:
- Führungsgruppe Katastrophenschutz (Obere Führungsebene)
- Örtliche Einsatzleitung (mittlere Führungsebene)
- organisationsinterne Führung der Einsatzkräfte (untere Führungsebene).
Die Führungsebenen im KatastrophenfallDie Führungsgruppe Katastrophenschutz setzt sich aus Mitarbeitern der Katastrophenschutzbehörde zusammen. Je nach Art der Katastrophe wird sie durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Organisationen und Sachverständige unterstützt. Sie Informiert die Öffentlichkeit, fordert gegebenenfalls auswärtige Hilfe an und koordiniert die Gesamtmaßnahme.
Die örtliche Einsatzleitung leitet alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und hat Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften.
Die organisationsinterne Führung der Einsatzkräfte aus den verschiedenen Organisationen und Aufgabenbereichen stellt die dritte Führungsebene dar. Die zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisationen (z.B. Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Rotes Kreuz u.a.) sind vor Ort im Einsatz. Die Führung dieser Einsatzkräfte richtet sich dabei nach den Regelungen der jeweiligen Organisation. In die Organisationskompetenz der Träger der Fachaufgaben wird grundsätzlich nicht eingegriffen.
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