Verfahren

Raumordnungsverfahren (ROV)

Raumordnungsverfahren werden für große Vorhaben durchgeführt, die Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinaus haben. Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob ein Projekt mit den Zielen und Vorgaben der Landes- und Regionalplanung vereinbar ist.

Die Belange des Umweltschutzes spielen dabei eine große Rolle. Beteiligt werden die berührten Gemeinden und Landkreise, die regionalen Planungsverbände, betroffene Behörden, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften wie der Bayer. Bauernverband, Unternehmen sowie die anerkannten Naturschutzverbände wie der Bund Naturschutz. Die Bürger werden über die Gemeinden eingebunden.


Im Raumordnungsverfahren werden verschiedene Varianten untersucht und bewertet. Im Fall des Polderstandorts Katzau bei Ingolstadt wurde das Raumordnungs- verfahren bereits abgeschlossen. Hier wurden drei Varianten untersucht. Die Bewertung ergab, dass die Belange der betroffenen Bevölkerung und das Ziel der Planung die Variante B am besten vereint. Diese wird daher weiterverfolgt.

Das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Flutpolder Wörthhof" im Landkreis Regensburg wurde von der Regierung der Oberpfalz am 11.01.2023 eingeleitet. Dabei werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten überprüft.

  • Allgemeine Hinweise zum Raumordnungsverfahren der Regierung der Oberpfalz
  • Planung

    Nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird eine raumverträgliche Variante ausgeplant. Die Planungstiefe erhöht sich, z.B. werden detaillierte Pläne zu den Bauwerken erarbeitet.

    Planfeststellungsverfahren

    Planfeststellungsverfahren sind vergleichbar mit Baugenehmigungsverfahren. Beide Verfahren haben die Erteilung von Baurecht zum Ziel. Dies geschieht im Baugenehmigungsverfahren mit der Erteilung der Baugenehmigung, im Planfeststellungsverfahren mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

    Der Planfeststellungsbeschluss stellt also die "Baugenehmigung" für das beantragte Vorhaben dar.

    Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens findet eine direkte Einbindung der Öffentlichkeit statt. Die Pläne werden öffentlich ausgelegt.

    Bau

    In der Bauphase wird das Vorhaben entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. Vor Umsetzung des Bauvorhabens müssen detaillierte Ausführungsplanungen wie Schalungspläne, Bewehrungspläne etc. ausgeplant werden.

    Kofinanzierung

    Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)