Abwasserentsorgung im Amtsgebiet
Die Reinhaltung unseres Grundwassers, unserer Bäche, Flüsse und Seen erfordert eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung. Das anfallende Abwasser ist nach dem Stand der Technik in leistungsfähigen Kläranlagen zu reinigen. Zuständig für die Abwasserentsorgung und -reinigung sind die Kommunen bzw. die von ihnen gegründeten Zweckverbände. Anwesen die langfristig nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, müssen eine Kleinkläranlage (KKA) mit biologischer Nachreinigung neu bauen oder eine vorhandene KKA nachrüsten.
Für den Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg ergeben
sich folgende statistische Daten (Stand 12/2010):
Landkreis Regensburg:
Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation: rd. 95,0 %
25 kommunale Kläranlagen von > 1000 EW
Stadt Regensburg:
Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation: rd. 99,7 %
1 kommunale Kläranlage mit 400000 EW
Landkreis Cham:
Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation: rd. 85,0 %
61 kommunale Kläranlagen von 200 EW bis 38000 EW
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.:
Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation: 96,3 %
37 kommunale Kläranlagen von 50 EW bis 150000 EW
Der bayernweite Anschlussgrad beträgt rund 96 %.

